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LEISTUNGEN FÜR KOLLEGEN

Prüfung durch uns gemeinsam mit Ihnen

Für die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen von Jahresabschlüssen ist nach § 319 GmbHG seit 2007 die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO zwingend vorgeschrieben. Das innovative Konzept der TreuhandSozietät erlaubt – bei entsprechender Mandatierung – Ihre Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen, ohne dass Sie selbst am Qualitätskontrollverfahren teilnehmen müssen. Dies erspart Ihnen die aufwändige Zertifizierung und Organisation sowie die damit verbundenen erforderlichen hohen Investitionen.

Die TreuhandSozietät WPG wird zum Abschlussprüfer Ihrer bisherigen Mandate bestellt. Sie halten den Kontakt zu den Mandanten und werden dort als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 24a Abs. 2 BS WP/vBP eingesetzt. Auftragsannahme, Prüfungsplanung, Überwachung und Berichterstellung mit Berichtskritik und Nachschau erfolgen durch die TreuhandSozietät WPG, wobei sie sich bei der Prüfungsplanung Ihrer Mandatskenntnisse und Hilfen bedient.