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LEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Finanzdienstleisterprüfung

Finanzdienstleistungsinstitute unterliegen der Aufsicht der Deutschen Bundesbank und der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Damit unterliegen nicht nur die Wertpapierdienstleistungen nach § 36 WpHG einer jährlichen Prüfungspflicht, sondern auch der Jahresabschluss muss – unabhängig von der Größe der Gesellschaft – nach den Vorschriften und Regeln für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Gerade für kleine Finanzdienstleistungsinstitute kann eine skalierte, risikoorientierte Prüfung hier von Vorteil sein, um die Prüfungsaussage in angemessener Zeit treffen zu können.

Eine weitere Besonderheit ist, dass Rechnungslegung und Abschluss nach den Vorschriften für Kreditinstitute erfolgen müssen (§ 340k HGB, §§ 29 ff. KWG). Daneben gibt es für die Berichterstattung eine Prüfungsberichtsverordnung und eine Vielzahl der Neuerungen in den letzten Jahren sorgt für weitere Informationswünsche der Aufsichtsbehörden. Wir führen Sie sicher durch das Aufsichtsverfahren von BaFin und Bundesbank.