Sicherheit
Vertraulichkeitszusage
Bewirbt sich die TreuhandSozietät WPG zusammen mit einem Partner um ein Prüfungsmandat, erlangt sie zwangsläufig Kenntnis von vertraulichen Informationen über den Partner, die Prüfung und das zu prüfende Unternehmen. Diese Informationen können auch den Charakter von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen haben.
Die TreuhandSozietät WPG verpflichtet sich, solche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht zu mandatsfremden Zwecken, insbesondere nicht zu eigennützigen Zwecken zu benutzen. Jeder Verstoß verpflichtet die TreuhandSozietät WPG zum Schadensersatz gegenüber dem Partner.
Zusammenarbeit / Honorar
Die Zusammenarbeit zwischen TreuhandSozietät WPG und ihren Partnern wird durch einen Vertrag über eine freie Mitarbeit geregelt. Hierdurch verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, neben den berufsrechtlichen Regeln der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer (BS WP/ vBP) auch die im Praxishandbuch zur Qualitätssicherung der GmbH getroffenen Regeln einzuhalten. Weiterhin ist durch die im Prüfungsplan aufgeführten Prüfungsfelder der Umfang der Prüfungstätigkeit des freien Mitarbeiters festgelegt.
Basis für die Vergütung des freien Mitarbeiters sind der Honoraranspruch gegenüber dem Mandanten und die bei der Planung des Auftrags vereinbarte Aufgabenverteilung.
Ein entscheidender Vorteil einer derartigen Vertragsgestaltung ist nicht nur eine eindeutige Trennung der Aufgabenverteilung, sondern auch die versicherungsrechtliche Absicherung des Partners.


