Konzept

TreuhandSozietät – eine Partnerschaft vereint Stärken.

Für die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen von Jahresabschlüssen ist nach § 319 HGB ab 2007 die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a der Wirtschaftsprüferordnung zwingend vorgeschrieben. Das innovative Konzept der TreuhandSozietät erlaubt - bei entsprechender Mandatierung - Ihre Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen, ohne selbst am Qualitätskontrollverfahren teilnehmen zu müssen. Dies erspart Ihnen die aufwendige Zertifizierung und Organisation und die damit verbundenen erforderlichen hohen Investitionen.

Ziel

Ziel der TreuhandSozietät GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist es, Ihnen eine Praxisorganisation zur Verfügung zu stellen, die

  1. den Erfordernissen der VO 1/2006 gerecht wird und
  2. bei entsprechender Mandatierung Ihre Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ermöglicht, ohne selbst am Qualitätskontrollverfahren teilnehmen zu müssen.

Hierzu hat die TreuhandSozietät WPG eine organisatorische Lösung entwickelt, die sowohl Ihren Wünschen gerecht wird, als auch der gemeinsamen Stellungnahme der WPK und des IDW bezüglich der Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) entspricht. Grundlage hierfür ist eine Aufgabenteilung zwischen Ihnen und der TreuhandSozietät WPG.

Die TreuhandSozietät WPG wird zum Abschlussprüfer Ihrer bisherigen Mandate bestellt. Sie halten den Kontakt zu den Mandanten und werden dort als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 24a Abs. 2 BS WP/vBP eingesetzt. Auftragsannahme, Prüfungsplanung, Überwachung und Berichterstellung mit Berichtskritik und Nachschau erfolgen durch die TreuhandSozietät WPG, wobei sie sich bei der Prüfungsplanung Ihrer Mandatskenntnisse und Hilfen bedient.

Das Qualitätssicherungssystem der TreuhandSozietät WPG wurde, auch mit Blick auf das vorgenannte Konzept, im Rahmen der gemäß § 57a WPO erforderlichen und im Herbst 2006 erfolgten externen Qualitätskontrolle geprüft und die Teilnahmebescheinigung erteilt.