Konzept
Die Anforderungen an die Qualitätsstandards einer Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen steigen ständig. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sind die sich stetig entwickelnden Vorschriften zur Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht, nach GmbH- und Aktiengesetz sowie nach IFRS, Konzernrechnungslegung oder Rechtsprechung zu beachten.
Hinzu kommen die Integration des sich kontinuierlich weiterentwickelnde betrieblichen Rechnungswesens in die gesamte Unternehmensorganisation und die damit verbundene Notwendigkeit von IT-Systemprüfungen, die den Wirtschaftsprüfer vor neue Aufgaben stellt. Wirtschaftsprüfer haben darüber hinaus den Forderungen des Gesetzgebers nach einer Qualitätskontrolle der Praxisorganisation durch die Wirtschaftsprüferkammer zu entsprechen.
Damit wird die Prüfungstätigkeit in kleinen Kanzleien mit wenigen prüfungspflichtigen Mandaten in der Regel unrentabel, da Prüfungssicherheit nur mit unverhältnismäßig großem, kostenintensivem Aufwand erreicht werden kann.
Die TreuhandSozietät GmbH übernimmt diese Organisationsaufgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Jahresabschlussprüfung und stellt diese im Rahmen einer Kooperation Ihrem Wirtschaftsprüfer zur Verfügung. Dieser kann sich, eingebunden in das eingeführte Konzept der TreuhandSozietät GmbH, ganz auf die Durchführung der Prüfung konzentrieren.
Bei einer Zusammenarbeit der TreuhandSozietät GmbH mit Ihrem Wirtschaftsprüfer bleibt die Ihnen vertraute Kanzlei bei allen anfallenden Beratungs- und Sonderaufgaben weiterhin Ihr Ansprechpartner. Nutzen Sie also die Kompetenz Ihres Wirtschaftsprüfers verbunden mit der Kompetenz und Erfahrung der TreuhandSozietät GmbH für die Prüfung Ihres Jahresabschlusses.


